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Häufige Fragen zu unserer Laserbehandlung des eingewachsenen Zehennagels

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Häufige allgemeine Fragen

Häufige Fragen zur Laserbehandlung

Häufige Fragen nach der Behandlung

Allgemeine Frage 1

Häufige allgemeine Fragen

1. Wie kann ich einen Termin für eine Behandlung des eingewachsenen Zehennagels vereinbaren?

Bitte füllen Sie für eine unverbindliche Terminanfrage und für Informationsmaterial inkl. Kostenvoranschlag das Kontaktformular aus. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten eine automatische Bestätigung, wenn Ihre Anfrage erfolgreich an uns digital übermittelt wurde.

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2. Ist nur ein Termin in der Praxis notwendig?

Ja. Wenn Sie wünschen, können wir das abschließende Beratungsgespräch und die Laserbehandlung auf einen Termin legen. Vorab erhalten Sie alle Unterlagen per Email. Fragen zu den Unterlagen oder der bevorstehenden Behandlung können auch telefonisch besprochen werden. Die ärztlich-medizinische Beratung erfolgt immer vor Ort nach der Befundsichtung.

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3. Gibt es das Laserverfahren am eingewachsenen Zehennagel auch in anderen Städten? 

Nein. Unser spezielles Laserverfahren (Methode nach Dr. Ruegenberg) ohne Schnitt und Skalpell, welches wir vor 25 Jahren entwickelt haben und immer weiter präzisiert haben, finden Sie bislang nur an unserem Standort. Dr. med. Ruegenberg hat bislang ca. 15.000 Patienten persönlich behandelt. Wir arbeiten an einer Standorterweiterung mit Zertifizierung von Ärzten.

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4. Arbeiten Sie mit anderen Praxen zusammen, die ein "ähnliches Verfahren" durchführen?

Nein. Der Grund liegt darin, dass wir nicht gewährleisten können, dass es andernorts Behandlungsvarianten der Lasermethode gibt, die nicht unserer 24-jährigen Anwendungserfahrung entsprechen. 

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5. Wird die Laserbehandlung am eingewachsenen Zehennagel von den Krankenkassen übernommen?

Die Laserbehandlung des eingewachsenen Zehennagels wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da es sich um eine private Leistung handelt. Die Krankenkassen erstatten lediglich die Emmert Plastik. Dennoch können Sie einen Antrag auf "Einzelfallprüfung" stellen, speziell nach erfolgten Voroperationen, da dann ggf. in Einzelfällen die Kosten anteilig erstattet werden könnten. Die privaten Krankenkassen übernehmen den Eingriff in der Regel. Wir empfehlen dennoch vorab die Abklärung der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse.

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6. Dürfen Begleitpersonen mit in die Praxis?

Nein, Begleitpersonen müssen aktuell durch Corona-Auflagen leider außerhalb der Praxisräumlichkeiten warten. Minderjährige müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters erscheinen. Wir informieren Sie, sobald sich Änderungen diesbezüglich ergeben.

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7. Wann sollte eine Behandlung durchgeführt werden?

Wenn alle einfachen Maßnahmen (z.B. Kernseifefußbäder, Druckentlastung) keinen Heilerfolg bringen, sich eine Entzündung ausgebildet hat und sogenanntes "wildes Fleisch" als Reaktion auf den dauernden Gewebedruck entstanden ist, muss eine Behandlung erfolgen.

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8. Kann auch bei einer bestehenden Entzündung gelasert werden? 

Ja, dies ist allerdings abhängig vom Entzündungsstadium und vom Befund und wird individuell nach der Befundsichtung durch unsere Ärzte vor Ort entschieden. Bitte übersenden Sie uns ein Foto zur Ersteinschätzung über unser Kontaktformular.

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9. Kann man auch mehrere Seiten in einer Sitzung behandeln?

Ja, wir können bis zu 4 Nagelseiten pro Sitzung behandeln, z.B. wenn an beiden Großzehen Beschwerden oder immer wiederkehrende Entzündungen auftreten. 

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10. Wie lange dauert eine Laserbehandlung?

Der Aufenthalt in unserer Praxis für eine Beratung und Laserbehandlung beträgt je nach Anzahl der zu behandelnden Seiten durchschnittlich ca. 60 - 90 Minuten. 

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11. Wann kann man wieder laufen?

Direkt nach der Behandlung. Nach der Laserbehandlung liegt an der Zehe ein Kompressionsverband an. Laufen in Sandalen oder weiten Schuhen ist also direkt nach der Laserung möglich, dennoch sollte das Tageslaufprogramm an diesem Tag reduziert sein. Gehstöcke oder Laufhilfen sind nicht erforderlich. 

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12. Ist eine Vollnarkose möglich?

Nein. Wir führen die Laserbehandlung ausschließlich in schonender lokaler Betäubung mit einer speziellen Technik durch. Wir sind auf Angstpatienten und Kinder / Heranwachsende spezialisiert. 

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13. Wann darf ich wieder Auto fahren?

Am nächsten Tag. Es ist zwar nur die Großzehe betäubt und der Patient kann laufen, aber es liegt ein Verband an. Nach gängiger Rechtsauffassung besteht daher keine Fahrtüchtigkeit, der Patient könnte evtl. abgelenkt sein oder den Fuß nicht richtig einsetzen. Also raten wir vom Autofahren direkt nach der Behandlung ab. Die meisten Patienten haben jemanden dabei, der die Rückfahrt übernimmt. Die öffentlichen Verkehrsmittel dürfen Sie ebenfalls nutzen.

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14. Ist eine Krankmeldung notwendig?

Gerne können wir Ihnen eine privatärztliche Bescheinigung ausstellen. Die Dauer der Krankmeldung richtet sich nach dem Befund und nach Ihrer Berufstätigkeit. Im Home Office z.B. können Sie bereits ab dem nächsten Tag wieder arbeiten. Wir empfehlen Ihnen bei Ihrem Hausarzt vorab anzufragen, ob unsere private Krankmeldung umgewandelt werden kann, falls Ihr Arbeitgeber nur die Krankmeldung vom Hausarzt akzeptiert. 

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15. Muss ich für die Nachbehandlung zum Hausarzt?

Nein. Die Nachbehandlung führen Sie zuhause durch. Sie erhalten Informationsunterlagen für die korrekte Nachbehandlung. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen per Email / Telefon zur Verfügung.

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