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Häufige Fragen zu unserer Laserbehandlung des eingewachsenen Zehennagels

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FAQ

Allgemeine Frage 1

Allgemeine Fragen zur Laserbehandlung am eingewachsenen Zehennagel bei Laserdoc

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1. Wie kann ich einen Termin für eine Behandlung des eingewachsenen Zehennagels vereinbaren?

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Terminanfrage zur Behandlung eines eingewachsenen Zehennagels sowie zur Anforderung von Informationsmaterial inklusive individuellem Kostenvoranschlag. Nach dem Absenden Ihrer Anfrage erhalten Sie eine automatische Bestätigung über die erfolgreiche digitale Übermittlung. Unser Praxisteam wird sich schnellstmöglich persönlich bei Ihnen melden.

2. Ist nur ein Termin in der Praxis notwendig?

In der Regel: Ja. Wenn Sie wünschen, können wir das abschließende Beratungsgespräch und die Laserbehandlung auf einen Termin legen. Vorab erhalten Sie alle Unterlagen per Email. Fragen zu den Unterlagen oder der bevorstehenden Behandlung können auch telefonisch besprochen werden. Die ärztlich-medizinische Beratung erfolgt immer vor Ort nach der Befundsichtung.

3. Gibt es ihr langjährig erprobtes Laserverfahren am eingewachsenen Zehennagel auch in anderen Städten? 

Nein. Einige andere Arztpraxen bieten Laserbehandlungen an und setzen dabei auf unterschiedliche Methoden. Bei uns profitieren Sie jedoch von einem langjährig erprobten Originalverfahren sowie einer speziell entwickelten Technik für eine besonders schmerzarme Betäubung. Diese Kombination sorgt für höchste Sicherheit, Effektivität und maximalen Komfort während der Behandlung.

4. Arbeiten Sie mit anderen Praxen zusammen, die ein "ähnliches Verfahren" durchführen?

Nein. Wir arbeiten bewusst nicht mit anderen Praxen zusammen, da wir nicht sicherstellen können, dass dort identische oder gleichwertige Behandlungsverfahren eingesetzt werden. Unsere Laserbehandlung basiert auf über 28 Jahren Erfahrung und einem speziell entwickelten, erprobten Originalverfahren.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Nachbehandlungen oder Korrekturen bei Patientinnen und Patienten durchführen können, die bereits in einer anderen Praxis mit einer Laserbehandlung behandelt wurden. In diesen Fällen empfehlen wir, sich erneut an die ursprünglich behandelnde Arztpraxis zu wenden, da bereits durchgeführte Eingriffe nicht rückgängig gemacht werden können.

5. Wird die Laserbehandlung am eingewachsenen Zehennagel von den Krankenkassen übernommen?

Die Laserbehandlung eines eingewachsenen Zehennagels wird von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen, da es sich um eine private medizinische Leistung handelt. Gesetzliche Krankenkassen erstatten stattdessen meist nur die klassische Emmert-Plastik. In bestimmten Fällen, insbesondere nach bereits erfolgten Voroperationen, besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Einzelfallprüfung bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. Dabei können die Kosten für die Laserbehandlung eines eingewachsenen Zehennagels unter Umständen anteilig übernommen werden. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Eingriff häufig ganz oder teilweise. Wir empfehlen Ihnen dennoch, die Kostenübernahme vorab direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären.

6. Dürfen Begleitpersonen mit in die Praxis?

Wir bitten Sie, maximal eine Begleitperson mitzubringen.  Während Grippewellen bitten wir Sie freundlichst, Ihre Begleitperson außerhalb der Praxisräume warten zu lassen, um unser Personal und wartende PatientenInnen zu schützen.

7. Wann sollte eine Behandlung durchgeführt werden?

Wenn alle einfachen Maßnahmen (z.B. Kernseifefußbäder, Druckentlastung) keinen Heilerfolg bringen, sich eine Entzündung ausgebildet hat und sogenanntes "wildes Fleisch" als Reaktion auf den dauernden Gewebedruck entstanden ist, muss eine Behandlung erfolgen.

8. Kann auch bei einer bestehenden Entzündung gelasert werden? 

Ja, dies ist allerdings abhängig vom Entzündungsstadium und vom Befund und wird individuell nach der Befundsichtung durch unsere Ärzte vor Ort entschieden. Bitte übersenden Sie uns ein Foto zur Ersteinschätzung über unser Kontaktformular oder per E-Mail.

9. Kann man auch mehrere Seiten in einer Sitzung behandeln?

Ja, wir können bis zu 4 Nagelseiten pro Sitzung behandeln, z.B. wenn an beiden Großzehen Beschwerden oder immer wiederkehrende Entzündungen auftreten. 

10. Wie lange dauert eine Laserbehandlung?

Der Aufenthalt in unserer Praxis für eine Beratung und Laserbehandlung beträgt je nach Anzahl der zu behandelnden Seiten durchschnittlich ca. 60 - 90 Minuten. 

11. Wann kann man wieder laufen?

Direkt nach der Behandlung. Nach der Laserbehandlung liegt an der Zehe ein Kompressionsverband an. Laufen in Sandalen oder weiten Schuhen ist also direkt nach der Laserung möglich, dennoch sollte das Tageslaufprogramm an diesem Tag reduziert sein. Gehstöcke oder Laufhilfen sind nicht erforderlich. 

12. Ist eine Vollnarkose möglich?

Nein. Wir führen die Laserbehandlung ausschließlich in schonender lokaler Betäubung mit einer speziellen Technik durch. Wir sind auf Angstpatienten und Kinder / Heranwachsende spezialisiert. 

 

13. Wann darf ich wieder Auto fahren?

Am nächsten Tag. Es ist zwar nur die Großzehe betäubt und der Patient kann laufen, aber es liegt ein Verband an. Nach gängiger Rechtsauffassung besteht daher keine Fahrtüchtigkeit, der Patient könnte evtl. abgelenkt sein oder den Fuß nicht richtig einsetzen. Also raten wir vom Autofahren direkt nach der Behandlung ab. Die meisten Patienten haben jemanden dabei, der die Rückfahrt übernimmt. Die öffentlichen Verkehrsmittel dürfen Sie ebenfalls nutzen.

14. Ist eine Krankmeldung notwendig?

Gerne können wir Ihnen eine privatärztliche Bescheinigung ausstellen. Die Dauer der Krankmeldung richtet sich nach dem Befund und nach Ihrer Berufstätigkeit. Im Home Office z.B. können Sie bereits ab dem nächsten Tag wieder arbeiten. Wir empfehlen Ihnen bei Ihrem Hausarzt vorab anzufragen, ob unsere private Krankmeldung umgewandelt werden kann, falls Ihr Arbeitgeber nur die Krankmeldung vom Hausarzt akzeptiert. 

15. Muss ich für die Nachbehandlung zum Hausarzt?

Nein. Die Nachbehandlung führen Sie zuhause durch. Sie erhalten Informationsunterlagen für die korrekte Nachbehandlung. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen per Email / Telefon zur Verfügung.

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